Die Deckungskarte ist mit der sogenannten Doppelkarte identisch.
In der Umgangssprache ist der Begriff "Doppelkarte" weit verbreitet ... damit ist aber die Deckungskarte der KFZ Versicherung gemeint.
Die Deckungskarten der Versicherungen bestätigen der Zulassungsbehörde, dass vorab Versicherungsschutz für KFZ welches zugelassen werden soll, besteht. In Deutschland muss ein Fahrzeug zumindenst Haftpflicht versichert sein. Da bei der Zulassung des PKW noch keine Police der KFZ Versicherung vorhanden sein kann, vergibt die Gesellschaft vorab eine Deckungskarte für den Kunden. Bei Vorlage der Deckungskarte bei der zuständigen Zulassungsstelle, bestätigt die Karte den Versicherungsschutz bei der von Ihnen gewählten Autoversicherung.
Ab dem 01.03.2008 wurde nun die Deckungskarte durch eine sogenannte EVB Nummer ( elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) ersetzt. Sie brauchen nun keine Deckungskarte mehr anzufordern, sondern erhalten auf elektronischen Weg eine Nummer mit der Sie zur Zulassungsbehörde gehen können um Ihr Fahrzeug zu zulassen.
Bei Vergabe der EVB Nummer wird wie in der Vergangenheit zuerst Ihre Daten aufgenommen. Die Daten sind identisch mit den Eintragungen in eine Deckungskarte. Sobald alle Daten vorhanden Sie, bekommen Sie die Nummer. Die EVB Nummer liegt dann auch schon bereits der Zulassungsstelle vor, so dass der Vorgang einer Zulassung schneller geht wie früher.
Da noch nicht alle Zulassungsstellen an das neue System angeschlossen sind, ist immer noch eine Deckungskarte notwendig. Allerdings muss jetzt die Deckungskarte schon mit einer EVB Nummer versehen sein.
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Um die Deckungskarten zu erhalten empfehlen wir Ihnen vorab einen Vergleich zur KFZ Versicherung zu starten, um zu sehen wo Ihr KFZ am Günstigsten ist. Anschließend können Sie direkt bei Ihrem gewählten Anbieten den Versicherungsschutz stellen und Ihre Deckungskarte erhalten. |